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Meldepflichten gem. Viehverkehrsordnung sind zu beachten!
von Uwe Heyne
Meldepflicht
In Deutschland gilt § 4 der Vieh-Verkehrs-Verordnung und jede Veranstaltung mit Pferden muss mindestens vier Wochen vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die zuständige Behörde ist in der Regel das örtliche Kreisveterinäramt.
Bei überregionalen Veranstaltungen ggf. die nächsthöhere Behörde.
Bei Unsicherheiten sollten sich Veranstalter/Ausrichter frühzeitig mit ihrem Vetamt in Verbindung setzen.
Niedersachsen hat dazu z.B. folgende Infos auf der LAVES-Homepage.