| Mitglied in der IGF? Aber sicher! Bei der IGF Bundesgeschäftsstelle oder direkt vor Ort. |
| Beiträge Beschluss der Bundesversammlung vom 19.04.2009 1. Der von den Mitgliedern zu zahlende Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Eintritt in die IGF nach dem 30. Juni wird für das Beitrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig. Der Beginn der Mitgliedschaft setzt den Eingang der ersten Beitragszahlung auf dem Konto der IGF voraus. Danach wird die Mitgliedschaft bestätigt. 2. Der Beitrag ist im ersten Quartal des Beitragsjahres fällig. 3. Im Beitrag sind die Kosten für den Bezug des Mitteilungsblattes „DAS FJORDPFERD“ eingeschlossen. Dabei erhalten Familien und juristische Personen jeweils ein Exemplar des Mitteilungsblattes. 4. Es gibt folgende Beitragsstufen: a. Beitragsfreie Mitglieder sind Ehrenmitglieder und Familienmitglieder für die das „erste“ Familienmitglied den für Familien festgesetzten Beitrag bezahlt. b. Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag sind jugendliche Einzelmitglieder unter 18 Jahren (Stichtag 1.Januar des beitragspflichtigen Jahres). In der Ausbildung befindliche Einzelmitglieder, Zivil- und Wehrdienstleistende zahlen bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, höchstens allerdings bis zum 28. Lebensjahr (Stichtag 1. Januar), ebenfalls den ermäßigten Beitrag. Mitglieder über 18 Jahre, die den ermäßigten Beitragssatz für sich in Anspruch nehmen möchten, müssen die Voraussetzungen hierfür der Geschäftsstelle jährlich im voraus bis zum 01.01. nachweisen. Weiterhin zahlen schwerbeschädigte Einzelmitglieder (ab 50 % Schwerbesch.) auf Antrag bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung den ermäßigten Beitrag. c. Den normalen Beitrag zahlen Einzelmitglieder, die natürliche Personen sind und nicht in eine der Kategorien a, b, oder d fallen. d. Den Familienbeitrag zahlen Familien, bei denen mehr als eine Person Mitglied in der IGF ist. Der Beitrag wird von dem durch die Familie festgelegten „ersten“ Mitglied erhoben. Dieser Beitrag schließt die beitragsfreie Mitgliedschaft weiterer Familienmitglieder, welche die Bedingungen von 4 b) erfüllen, mit ein, sofern diese Personen im gleichen Haushalt leben. Dabei werden auf Antrag auch eheähnliche Gemeinschaften als Familie behandelt. e. Juristische Personen zahlen den gleichen Beitrag wie Familien. 5. Die Gebühren für die Zahlungserinnerungen betragen 3,- Euro bei der ersten Mahnung und 5,- Euro bei der zweiten Mahnung. Das erste Anschreiben bleibt weiterhin kostenfrei. Der Beitrag bleibt unverändert bei: 30,- Euro für die Mitglieder nach 4b 50,- Euro für die Mitglieder nach 4c 60,- Euro für die Mitglieder nach 4d und 4e Unser Aufnahmeantrag |
| Satzung in der Fassung vom 28.02.2010
|
