Mitglied in der IGF?

Aber sicher!
In der Interessengemeinschaft Fjordpferd (IGF) treffe ich Gleichgesinnte (richtige Fjordfans), mit denen ich meine Vorliebe zu den Ponys aus dem hohen Norden teilen kann.

Die IGF ist der Zusammenschluss aller Fjordpferdefreunde in Deutschland. Unseren Verein gibt es schon seit 1974 und er hat 2300 Mitglieder.

Informationen - gibt es die nicht reichlich im Internet? Ja, auch hier auf den Seiten der IGF. Aber der persönliche Kontakt, der direkte Erfahrungsaustausch zwischen Alt und Jung, von Pferdehaltern, Reitern, Fahrern und Züchtern etc. können noch viel mehr geben als bedruckte Seiten.
In der IGF kann jeder seinen Vorlieben gemäß Gleichgesinnte zu gemeinsamen Handeln und Erleben finden, z.B. gemeinsame Aus- oder auch Wanderritte. Für Mitglieder werden auch lohnende Lehrgänge in unterschiedlichen Sparten angeboten.
Innerhalb des großen Turniers der IGF im Herbst eines jeden Jahres können die IGF-Mitglieder um den „Fjord Cup“ kämpfen. Im übrigen sind bei den Turnieren der IGF die Nenngelder für unsere Mitglieder ermäßigt.

In unserer Mitgliedszeitschrift „Das Fjordpferd“, die jeder viermal im Jahr erhält, finde ich interessante Informationen zu Haltung, Zucht, Reit- und Fahrsport sowie Hinweise zu den Aktivitäten innerhalb der Regionalgruppen. Diese existieren in den einzelnen Bundesländern und erfassen und betreuen die Mitglieder gemäß ihrem Wohnort.

Wer kann Mitglied werden? Jedes Kind, jeder Jugendliche und Erwachsene. Solange Jugendliche in der Ausbildung sind, zahlen sie einen ermäßigten Jahresbeitrag. Besonders günstig ist eine Familienmitgliedschaft. Details hierzu finden Sie weiter unten in der Beitragsordnung.

Also einfach das Beitrittsformular downloaden und Mitglied in der IGF werden.

Überall wird man weitere Fragen gerne beantworten!

Bei der IGF Bundesgeschäftsstelle

oder direkt vor Ort.

 


 

Beiträge
Beschluss der Bundesversammlung vom 19.04.2009 1. Der von den Mitgliedern zu zahlende Beitrag ist ein Jahresbeitrag. Bei Eintritt in die IGF nach dem 30. Juni wird für das Beitrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag fällig. Der Beginn der Mitgliedschaft setzt den Eingang der ersten Beitragszahlung auf dem Konto der IGF voraus. Danach wird die Mitgliedschaft bestätigt.

2. Der Beitrag ist im ersten Quartal des Beitragsjahres fällig.

3. Im Beitrag sind die Kosten für den Bezug des Mitteilungsblattes „DAS FJORDPFERD“
eingeschlossen. Dabei erhalten Familien und juristische Personen jeweils ein Exemplar des Mitteilungsblattes.

4. Es gibt folgende Beitragsstufen:
a. Beitragsfreie Mitglieder sind Ehrenmitglieder und Familienmitglieder für die das „erste“ Familienmitglied den für Familien festgesetzten Beitrag bezahlt.

b. Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag sind jugendliche Einzelmitglieder unter 18 Jahren (Stichtag 1.Januar des beitragspflichtigen Jahres). In der Ausbildung befindliche Einzelmitglieder, Zivil- und Wehrdienstleistende zahlen bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, höchstens allerdings bis zum 28. Lebensjahr (Stichtag 1. Januar), ebenfalls den ermäßigten Beitrag. Mitglieder über 18 Jahre, die den ermäßigten Beitragssatz für sich in Anspruch nehmen möchten, müssen die Voraussetzungen hierfür der Geschäftsstelle jährlich im voraus bis zum 01.01. nachweisen.

Weiterhin zahlen schwerbeschädigte Einzelmitglieder (ab 50 % Schwerbesch.) auf Antrag bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung den ermäßigten Beitrag.

c. Den normalen Beitrag zahlen Einzelmitglieder, die natürliche Personen sind und nicht in eine der Kategorien a, b, oder d fallen.

d. Den Familienbeitrag zahlen Familien, bei denen mehr als eine Person Mitglied in der IGF ist. Der Beitrag wird von dem durch die Familie festgelegten „ersten“ Mitglied erhoben. Dieser Beitrag schließt die beitragsfreie Mitgliedschaft weiterer Familienmitglieder, welche die Bedingungen von 4 b) erfüllen, mit ein, sofern diese Personen im gleichen Haushalt leben.

Dabei werden auf Antrag auch eheähnliche Gemeinschaften als Familie behandelt.

e. Juristische Personen zahlen den gleichen Beitrag wie Familien.

5. Die Gebühren für die Zahlungserinnerungen betragen 3,- Euro bei der ersten Mahnung und 5,- Euro bei der zweiten Mahnung. Das erste Anschreiben bleibt weiterhin kostenfrei.

Der Beitrag bleibt unverändert bei:

30,- Euro für die Mitglieder nach 4b
50,- Euro für die Mitglieder nach 4c
60,- Euro für die Mitglieder nach 4d und 4e

 Unser Aufnahmeantrag

 


 

Satzung
in der Fassung vom 28.02.2010

 

Unsere Satzung